# Steuer-Online Ehegattensplitting-Rechner > Berechnet, wie sich eine Abschaffung des Ehegattensplittings auf die Steuerlast eines Ehepaars auswirken würde. Steuer-Online ist eine Software zur Selbstdeklaration steuerlicher Sachverhalte nach § 2 Abs. 3 StBerG. Dieser Rechner informiert abstrakt und rechnet nach dem gesetzlichen Einkommensteuertarif (§ 32a EStG). Er leistet keine individuelle steuerliche Beratung. Die Berechnung läuft im Browser; es werden keine Einkommensangaben gespeichert. Betreiber: Steuer-Online MF GmbH, Saarlouis. Alle Server in Deutschland, DSGVO-konform. ## Wichtige Seiten - Start und Rechner: https://splitting.steuer-online.de/ - Impressum: https://splitting.steuer-online.de/impressum - Datenschutz: https://splitting.steuer-online.de/datenschutz ## Häufige Fragen ### Was ist das Ehegattensplitting? Beim Splittingverfahren wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern halbiert, auf die Hälfte der Tarif angewandt und die sich ergebende Steuer verdoppelt (§ 32a Abs. 5 EStG). Weil der Einkommensteuertarif progressiv verläuft, ergibt sich daraus regelmäßig eine geringere Steuer als bei getrennter Veranlagung. ### Wer profitiert am stärksten vom Splitting? Der Vorteil wächst mit dem Einkommensunterschied zwischen den Partnern. Bei gleich hohen Einkommen ist er null; am größten ist er, wenn nur eine Person Einkünfte erzielt und diese im oberen Tarifbereich liegen. ### Wie viel Steuern kämen bei einer Abschaffung hinzu? Das hängt von Höhe und Verteilung der Einkommen ab. Der Rechner ermittelt die Differenz zwischen Splittingverfahren und getrennter Besteuerung nach dem geltenden Tarif. Die rechnerische Spanne reicht von 0 Euro bei gleichen Einkommen bis über 18.000 Euro im Jahr bei sehr hohen Einkommen mit nicht berufstätigem Partner. ### Ist die Abschaffung des Ehegattensplittings beschlossen? Nein. Es handelt sich um einen politisch diskutierten Vorschlag. Die Rechtslage nach § 32a Abs. 5 EStG gilt unverändert. ### Was ist der Unterschied zwischen Splittingtarif und Grundtarif? Der Grundtarif gilt für einzeln veranlagte Personen. Der Splittingtarif entsteht durch das oben beschriebene Halbieren, Anwenden und Verdoppeln und mildert die Progressionswirkung bei ungleichen Einkommen. ### Werden meine Angaben gespeichert? Nein. Die Berechnung erfolgt im Browser, es werden keine Einkommensangaben an den Server übertragen oder gespeichert.